Kompetenz rund ums Bauen

Schimmelpilzsanierung - Sanierungsanforderungen

Wir als Schadstoffsanierer haben in den letzten Jahren erfolgreich mit Schimmelpilzen befallenen Bauten saniert. Nicht nur zum Schutz unserer Arbeitnehmer, die mit unter die Schimmelpilzsanierung durchführen, auch zum Schutz der Bewohner halten wir uns an die sicherheitstechnischen, arbeitstech- nischen, hygienischen und arbeitswis- senschaftlichen Anforderungen bei der Schimmelbeseitigung.

Unter Einhaltung folgender Vorschriften wie:

  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO)
  • Arbeitsstätten Richtlinie (ASR) 5 Lüftung
  • Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (Arbeitsmittel-BenutzungsVO) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellenVO)
  • Allgemeine Vorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaft (VBG1)
  • Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz (VBG 125)
  • Gefahrstoffverordnung (GefahrstoffVO)

Und in Anlehnung an amerikanische Richtlinien wie z.B. der Sanierungsrichtlinie des New Yorker Gesundheitsamtes garantieren wir Ihnen eine erfolgreiche Sanierung nach einem verbindlichen Terminplan.

Alle Geschäftsbereiche ergänzen sich gegenseitig und bilden gemeinsam das solide Fundament unseres Unternehmens